Verteidigung gegen Abmahnungen

Beratung bundesweit

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Rechtsanwalt Florian Marlow, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Florian Marlow, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und als angestellter Rechtsanwalt für uns tätig. Er betreut unsere Mandanten in erster Linie in den Rechtsgebieten Wettbewerbsrecht, Vertriebsrecht, Urheberrecht, Patentrecht, Designrecht und Markenrecht und berät insbesondere zu folgenden Themen:


  •  Verteidigung gegen den Vorwurf angeblicher Marken-, Patent-, Urheberrechts-, Design- oder Geschmacksmusterverletzungen oder unlauteren Wettbewerbs

  •  Abwehr unberechtigter Abmahnungen

  •  Abwehr von einstweiligen Verfügungen

  •  Hinterlegung von Schutzschriften

  •  Abwehr von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit (angeblichen) Markenverletzungen, Urheberrechtsverletzungen, Designverletzungen oder unlauteren Wettbewerbs

  •  Verteidigung gegen Klagen

  •  Überprüfung und Abwehr der Ansprüche aus strafbewehrten Unterlassungserklärungen


  •  Verteidigung gegen den Vorwurf von Marken- und Kennzeichenverletzungen (national und international)

  •  Vertretung gegenüber den Zollbehörden bei Beschlagnahme von Waren bei der Einfuhr (Grenzbeschlagnahme)

  •  Verteidigung gegen den Vorwurf von Urheberrechtsverletzungen

  •  Verteidigung gegen den Vorwurf von Designverletzungen und Geschmacksmusterverletzungen


  •  Verteidigung gegen den Vorwurf von Wettbewerbsverstößen und unlauteren geschäftlichen Handlungen

  •  Beratung von Webshopbetreibern, etwa hinsichtlich Informationspflichten, Buchpreisbindung, Preisangaben und der Kennzeichnung von Elektrogeräten

  •  Beratung zu Fragen der Produktsicherheit, etwa hinsichtlich Informationspflichten bei Verbraucherprodukten

  •  Beratung bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  •  Beratung bei der Einhaltung der Regeln zahlreicher Vorschriften, die beim Vertrieb von Waren und Dienstleistungen relevant sind (etwa ElektroG, PAngV, ProdSG, HWG, HeilPrG, LFGB, HCVO, BuchPrG)

  •  Beratung hinsichtlich Heilmittelwerbung, insbesondere Werbung für Arzneimittel, der Werbung für Medizinprodukte und der Werbung für Behandlungsmethoden

  •  Beratung beim Vorwurf des Verrats von Geschäftsgeheimnissen

  •  Beratung beim Vorwurf der Abwerbung von Mitarbeitern/Arbeitnehmern


Seit dem erfolgreichen Abschluss eines berufsbegleitenden Masterstudiengangs, in dem er seine theoretischen Kenntnisse des gewerblichen Rechtsschutzes vertieft hat, führt Florian Marlow den Titel Master of Laws (LL.M.) Gewerblicher Rechtsschutz. Florian Marlow bildet sich regelmäßig fort und korrespondiert mit Ihnen auf Deutsch und auf Englisch.